Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Trotz der Leistungen der Pflegeversicherung müssen Pflegebedürftige einen großen Teil der Kosten selbst tragen.
Im Jahr 2026 liegt der Eigenanteil eines Pflegeheimbewohners im ersten Aufenthaltsjahr bundesweit bereits bei durchschnittlich mehr als 3.300 Euro pro Monat. Je nach Bundesland und Pflegeeinrichtung kann die tatsächliche Belastung noch höher ausfallen.
Reichen Rente, Pflegeversicherung und eigenes Vermögen nicht aus, übernimmt zunächst das Sozialamt im Rahmen der sogenannten „Hilfe zur Pflege“ die ungedeckten Kosten.
Damit ist die Angelegenheit für die Familie allerdings nicht zwangsläufig erledigt. Denn das Sozialamt prüft anschließend, ob es sich einen Teil seiner Ausgaben zurückholen kann.
Grundsätzlich muss ein Pflegebedürftiger zunächst sein eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung der Pflege einsetzen. Ein begrenztes Schonvermögen bleibt dabei unangetastet.
Der allgemeine Vermögensschonbetrag beträgt aktuell 10.000 Euro pro volljähriger Person. Das ergibt sich aus § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit der dazugehörigen Durchführungsverordnung.
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